Buchung der hauseigenen Freizeiträumlichkeiten (Waterfront Lodge, Kellerbar)
Für die Ausübung diverser Freizeitaktivitäten stehen den Mieterinnen und Mietern unserer Häuser diverse Räumlichkeiten bzw. Freiflächen zur Verfügung. Wenn du eine dieser Optionen mieten möchtest, sende uns bitte rechtzeitig vor deinem gewünschten Miettermin eine Anfrage über nachstehendes Online-Formular.
Damit alles reibungslos funktioniert, sind bitte folgende Punkte zu beachten:
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Bevor du deine Anfrage absendest, lies dir jedenfalls die Mietbedingungen durch. Diese kannst du hier downloaden: Waterfront Lounge, Kellerbar
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Die Benützung der Waterfront Lounge und Freiflächen ist kostenlos. Wir verrechnen dir keine Mietgebühren. Sofern du deinen Müll selbst entsorgst und die vermieteten Räumlichkeiten wieder in jenem Zustand übergibst, in dem du sie von uns übernommen hast, fallen auch keine Reinigungsgebühren an. Ist jedoch eine nachträgliche Grundreinigung durch unser Reinigungspersonal erforderlich, fallen dafür Kosten an. Verrechnung je nach Aufwand. Stundensatz Reinigungspersonal: € 25,00.
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Die Benützung der Kellerbar ist ebenfalls kostenlos. Wir verrechnen dir auch hier keine Mietgebühren, es fallen pro Benutzung jedoch Reinigungskosten in Höhe von € 40,00 an. Bei übermäßiger Verschmutzung und demnach längerer Arbeitszeit unseres Reinigungspersonals werden die Stunden, die über die Grundreinigung hinausgehen, nach Aufwand verrechnet. Stundensatz Reinigungspersonal: € 25,00.
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Vor der erstmaligen Vermietung der Kellerbar bedarf es einer Einschulung der technischen Geräte (TV, Ton- & Lichtanlage, Zapfanlage,...). Die Einschulung erfolgt durch eine/n Mitarbeiter/in der Hausverwaltung. Wir melden uns nach Einlangen deiner Anfrage wegen eines gemeinsamen Termins für die Einschulung bei dir.
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Für Schäden, die an den gemieteten Räumlichkeiten und der mitvermieteten Einrichtung entstehen haftet die Mieterin bzw. der Mieter. Die Mieterin bzw. der Mieter erhält von der Hausverwaltung den Zugangsschlüssel zu den jeweiligen Räumlichkeiten, somit liegt es in der Verantwortung der Mieterin bzw. des Mieters, welche Personen sich in diesen Räumlichkeiten aufhalten. Die Mieterin bzw. der Mieter haftet daher auch für Schäden, die während der Mietdauer durch Dritte entstanden sind.
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Eine Beurteilung des entstandenen Schadens erfolgt bei einer gemeinsamen Begehung im Rahmen der Rückgabe am Ende des Mietzeitraums. Die Hausverwaltung ermittelt im Schadensfall die Kosten für eine notwendige Reparatur oder den Ersatz kaputt gegangener oder abhanden gekommener Gegenstände. Die Mieterin bzw. der Mieter erhält im Anschluss den Kostenvoranschlag.
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Die maximale zusammenhängende Mietdauer beträgt grundsätzlich 2 Tage. Wird eine Räumlichkeit über das Wochenende angemietet, erfolgt die Übergabe am Freitag (nach telefonischer Terminvereinbarung) und die Rückgabe am Montag (ebenfalls nach telefonischer Terminvereinbarung).
So einfach geht's:
Fülle nachfolgendes Online-Formular aus und sag' uns, welche Räumlichkeit du mieten möchtest und wann. Wir prüfen deine Anfrage und melden uns binnen drei Werktagen bei dir. Sofern dein Terminwunsch noch verfügbar ist, senden wir dir alle nötigen weiteren Informationen zu.